Eine Zahlung gilt dann als fristgerecht geleistet, wenn der Zahlungsbetrag innerhalb der Skontofrist in der Verfügungsgewalt des AN steht (zB durch Barzahlung, Valutatag des Geldeinganges am Konto des AN).
Für allfällige Gewährleistungsarbeiten hat der AG dem AN Zutritt zum Gewährleistungsobjekt zu schaffen. Bei Gewährleistungsarbeiten, welche der AN auf Anordnung des AG außerhalb der normalen Geschäftszeit durchzuführen hat, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten dem AN zu vergüten.
Die Bundesinnung Bau übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit des
Musterbauvertrages und der AGAB keine Verantwortung. Werden Verträge auf Basis dieser Empfehlungen geschlossen, tragen ausschließlich die Vertragspartner das Vertragsrisiko welches aus der Anwendung der Empfehlungen entsteht!
AGAB: Ausgabe 10/2011
Herausgegeben von der Bundesinnung Bau.
1040 Wien, Schaumburgergasse 20, Tel.: 01/718 37 37 -0
Copyright: Bundesinnung Bau
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