AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse, zwischen der Kirchmayr Planung GmbH (im
Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber die Planungs- und Beratungsleistungen betreffen, sowie alle sonstigen
Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich vereinbart wurden.

2.LEISTUNGSUMFANG
2.1 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, welcher
durch das bestätigte Angebot / Auftrag, in welchem die vereinbarten Leistungsphasen beschreiben sind.
2.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.

3. HONORAR UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1. Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach dem im Angebot / Auftrag festgehaltenen Basis. Sofern nichts
anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung auf Basis dieses vorher vereinbarten Honorars.
3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt Anzahlungsrechnungen und monatliche Teilrechnungen zu legen.
3.3. Die Berechnungsbasis der Honorarhöhe stellen die Baukosten dar. Sollten die tatsächlichen Baukosten noch nicht feststehen, wird zur
Abrechnung die aktuell vorliegende Kostenschätzung / Kostenrahmen / Kostenberechnung (je nach zugehöriger Leistungsphase) der
Baukosten. Baukosten: – Kostenbereich 1-6 – gem. ÖNORM B 1801-1herangezogen.
3.4. Sofern sich Baukosten im Zuge des Projektes erhöhen, wird zur Abrechnung immer der jeweilige Letztstand der Kostenschätzung
herangezogen. Sollte sich nach der Planungsphase herausstellen, dass vom AG nur ein Teil bzw. Teile aus den vom AN erstellen
Planunterlagen realisiert werden, so wird das Bezug habende Honorar für die weitergehenden Leistungen den reduzierten Baukosten
angepasst. Die bereits erbrachten Leistungen bleiben davon unberührt, die Verrechnung bleibt hier wie gehabt entsprechend dem
ursprünglichen Leistungsumfang laut Kostenschätzung aufrecht. In beiden Fällen ist die Nachverrechnung auf Basis der tatsächlichen
Baukosten mit späteren (Teil)Rechnungen zulässig.
3.5. Alle vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen.

4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
4.1. Die Ausführung der Planungsleistungen in anderer als in den Auftragsgrundlagen festgelegten Form, ist nur nach vorheriger
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Änderungen und/oder Mehrfachbearbeitung im Rahmen der vereinbarten Leistungsbereiche
sind, mit Ausnahme der unter Pkt. 3.2. genannten Punkte, als Zusatzleistung zu betrachten und werden je nach Aufwand anhand einer
zusätzlichen Vereinbarung abgerechnet.
4.2. Ausnahmen der unter Pkt. 3.1. genannten Regelung sind:
a) Abänderungen des Vorentwurfes bis zur Genehmigung durch den Bauherrn, diese gelten nicht als zweiter Vorentwurf.
b) Änderungen, die unmittelbar oder mittelbar Folge behördlicher Auflagen und/oder Änderungen relevanter Vorschriften sind
und vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
4.3. Leistungen, welche über die vereinbarten Leistungsbereiche hinausgehen sind ausdrücklich vom Auftraggeber zu beauftragen und
werden einer zusätzlichen Vereinbarung abgerechnet.

5. VOM AUFTRAGGEBER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN
5.1. Falls erforderlich, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende Unterlagen für die Bearbeitung zusätzlich zur Verfügung. Dem
Auftraggeber gebührt keine Vergütung für von ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen. Der Auftragnehmer hat nach Abschluss der
Planungsarbeiten Pläne und behördliche Schriftstücke, soweit sie ihm im Original übergeben wurden, zurückzugeben. In allen anderen
Fällen muss eine Rückgabe nur erfolgen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
a) verfahrenstechnische Unterlagen (Flächenwidmung / Bebauungsplan / vorangegangene Einreichunterlagen)
b) Vermessungs- bzw. Lage- und Höhenplan des Grundstücks bzw. des Bestandes
c) bodenmechanisches, schalltechnisches, lufttechnisches und sonstige notwendige Gutachten
d) Aufmaßpläne als 3D-PLN File fü r die aktuelle Archicad Version
e) wasserrechtlich relevante Angaben bzw. Bemessungen
5.2. Die folgenden externen Leistungen sind nicht Bestandteil unseres Leistungsumfanges. Erforderlichenfalls sind diese Leistungen direkt
vom Auftraggeber an die entsprechenden Fachplaner zu beauftragen:
a) Statik
b) Fachplanung HKLS
c) Fachplanung Elektro
d) Bauphysik inkl. Energieausweis
e) Fachplanung Küche
f) Fachplanung Pool
g) Brandschutz- und Fluchtwegekonzept
h) Finanzierungs- oder Förderungsunterlagen bzw. -ansuchen
i) Sonstige notwendige Gutachten oder projektspezifische Fachplanungen

6. SUBUNTERNEHMER
Der Auftragnehmer kann jederzeit Teile der eigenen Leistung auf eigene Rechnung an Subunternehmer vergeben.

7. KÜNDIGUNGSRECHT
7.1. Vorzeitige Vertragsauflösung: Eine einseitige, vorzeitige Vertragsauflösung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere beifolgenden Situationen vor:
a) Fortgesetztes vertragswidriges Verhalten einer Vertragspartei.
b) Verzug des Auftragnehmers trotz Fristsetzung.
c) Nichtzahlung des Entgelts durch den Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung von zwei Wochen.
7.2. Vergütung bei Vertragsauflösung: Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund steht dem Auftragnehmer die anteilsmäßige Vergütung
der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
8.1. Die Leistungen des Auftragnehmers beschränken sich ausschließlich auf die Planung – Bauausführung oder -überwachung erfolgt nicht.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Mängel sind schriftlich anzuzeigen.
8.2. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte
Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder immaterielle Schäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Änderungen gesetzlicher oder baulicher Rahmenbedingungen nach Planabschluss begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung,
Erweiterung der Leistungen oder Entschädigung durch den Auftragnehmer.

9. URHEBERRECHT UND IMMATERIALGÜTERRECHTE
9.1. Das Urheberrecht und die Verwertungsrechte an den vom AN angefertigten Skizzen, Modellen, Plänen, Visualisierungen, Bildern, Fotos
sowie Video-/Filmmaterial und sonstigen Aufnahmen und künstlerischen sowie kreativen Leistungen (kurz Lichtbildwerken) verbleiben
auch nach Beendigung dieses Vertrages beim AN. Hiervon umfasst sind auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Bauwerkes
(Neubau oder Umbau) durch Dritte.
Die Designer und Planer, sowie Fotografen der Kirchmayr Planung GmbH gelten sohin als Schöpfer des Werkes und damit als Urheber.
9.2. Der AN ist berechtigt das Objekt, dies in Absprache mit dem AG, zu betreten (auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses), um
fotografische und sonstige Aufnahmen anzufertigen. Mit Unterfertigung dieses Vertrages stimmt der AG ausdrücklich zu und berechtigt
hiermit den AN jegliche selbst erstellten Lichtwerke (Pläne, Modelle, Visualisierungen bis hin zu Foto- und Videomaterial) zu
Marketingzwecken udgl. heranzuziehen – dies auf diversen Social-Media Kanälen wie Facebook, Instagram, YouTube etc., der eigenen
Homepage, als auch in diversen Printmedien sowie dem TV.
Dem AN kommt überdies das Recht zu, auf den Planunterlagen namentlich genannt zu werden. Mit Vertragsunterfertigung tritt die unter
Punkt 9.2 genannte und zwischen den Vertragsparteien festgesetzte Vereinbarung in Kraft und ermöglicht dem AN die uneingeschränkte
Publizierung seiner Lichtwerke ab Vertragsbeginn und über das Vertragsende hinaus.-
9.3. Der AG ist gleichfalls zur Veröffentlichung von Lichtmaterial des vom AN für Ihn geplanten Bauwerks, dies allerdings nur unter
Namensangabe des AN, berechtigt. Sohin sind AN und AG während der Planungsphase als auch nach Vertragserfüllung berechtigt,
jegliches Plan- und Bildmaterial laut Punkt 9.1 und 9.2 verwenden, dies unter Berücksichtigung des Urheberrechtes.
9.4. Sollte das Projekt nicht realisiert werden oder eine Zusammenarbeit, aus welchen Gründen auch immer, nicht zustande kommen, diverse
Vorarbeiten, allen voran Skizzen, Pläne (Masterplan, Vorentwurf, Entwurf), Visualisierungen, Video-/Filmmaterial sowie sonstige
Dokumentationen und künstlerische und kreative Leistungen (kurz Lichtbildwerke), durch den AN bereits erbracht worden sein, hat der
AG der Veröffentlichung (in welcher Form auch immer) nichts entgegenzusetzen und stimmt der uneingeschränkten Publizierung lt.
Punkt 9.2 ausdrücklich zu. Nachdem es sich um Plan- Bild- und Videomaterial, erstellt von der Kirchmayr Planung GmbH handelt, wird
das Urheberrecht nicht verletzt.

10. VOLLMACHT DES AUFTRAGNEHMERS
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen Vollmacht, ihn gegenüber Behörden und
allen Dritten, die für das Bauvorhaben Leistungen zu erbringen haben, zu vertreten. Von dieser Vertretungsmacht sind alle zur
Durchführung des gegenständlichen Bauvorhabens notwendigen und gewöhnlichen Vertretungshandlungen umfasst, wie z.B. die
Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden oder Professionisten. Von der Vertretungsmacht nicht umfasst ist die Vergabe
von Aufträgen an Sonderfachleute sowie die rechtsgeschäftliche Anerkennung von Teil- oder Schlussrechnungen solcher Unternehmer.

11. ALLGEMEINES ANZUWEHENDES RECHT, GERICHTSTAND
11.1. Sollten eine oder mehrere in diesem Vertrag enthaltene Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch
spätere Umstände verlieren, oder eine von beiden Parteien einvernehmlich festgestellte Vertragslücke bestehen, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, den Vertrag durch eine dem
rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder unvollständigen Vertragsbestimmung entsprechend wirksame zu ergänzen.
11.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Zustelladresse bekanntzugeben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Dies gilt für dort, wo E-Mail-Kommunikation vereinbart Seiten 3 von 3
Kirchmayr Planung GmbH
Dorfwerfen 26
A-5452 Pfarrwerfen
+43 (0) 664 413 90 99
info@kirchmayr-planung.at
www.kirchmayr-planung.at
Handelsregister
FN 252346 y
ATU 61214037
wurde, auch für E-Mail-Adressen. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die
zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
11.3. Für alle aus dem vertragsgegenständlichen Rechtsgeschäft resultierenden Streitigkeiten wird ausschließlich der Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gerichts in A-5020 Salzburg vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.
Erfüllungsort ist die Geschäftsanschrift des Auftragnehmers, sofern für den Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.